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Alt 17.08.2011, 12:02
der-dummkopf der-dummkopf ist offline
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Standard AW: Individualvereinbarung

ihre antwort ist leider fehlerhaft denn mir geht es nicht darum mich vor der arbeit zu drücken würde es ja machen, aber gesetzlich bin ich nicht dazu verpflichtet, da ich auf einer anderen seite ein urteil gefunden habe nachdem instandhaltung/renovierung usw. für sanitärobjekte, heizung und auch elektrik nicht auf dem mieter umgewälzt werden dürfen, auch nicht durch eine Individualvereinbarung. somit ist diese Vereinbarung also teilweise nichtig.
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