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Alt 18.08.2011, 00:39
der-dummkopf der-dummkopf ist offline
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Standard AW: Raus aus dem Vertrag

Eine Sonderkündigung setzt das Vorliegen einer unvorhergesehenen, atypischen Situation voraus, mit der zumindest eine der Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht gerechnet hat.

habe nur dieses gefunden. Ansonsten mal den Vermieter anrufen und ihm die Sache schildern.

aber ob das obere hilft k.a.
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