Sie sollten den Vermieter auf jeden Fall über die Aufnahme Ihrer Mutter in die Wohnung informieren, aber untersagen könnte er es nur, wenn dadurch eine Überbelegung der Wohnung entstünde.
Information aus dem Grunde, weil es ja möglich ist, dass bestimmte Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet werden.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ilienangeh.htm