AW: Terrassennutzung?
Als erstes sollten Sie nachmessen, ob für die Terrasse wirklich Miete verlangt wird. Je nach Nutzbarkeit kann die Terrasse bis zu 50% zur Mietfläche gerechnet werden. Ist das der Fall, dann hätten Leitern & Co. nichts auf Ihrer Terrasse zu suchen.
Bezahlen Sie aber für die Terrasse keine Miete, dann wird Ihnen nur eine Mitnutzung eingeräumt und die Leitern müssten Sie akzeptieren.
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