Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Regelung bei Gewerbemietverträgen.
Wie der Titel schon verrät würde ich gern Wissen ob es eine Regelung, wie bei Wohnmietverträgen, auch für Gewerbeimmobilien gibt.
Also was passiert wenn der Mieter ein Gewerbe betreibt und alleiniger Mieter ist z.B, bei einer KG oder einfach nur als e.K. und das nicht näher im Mietvertrag festgelegt ist?
Es gibt keinen expliziten Fall dazu, das beschäftigt mich einfach nur, da ich nicht weiß, wonach das Mietende dann festgelegt ist.
Ich kann mir nicht vorstellen wie der
§ 580 BGB da greifen könnte
oder das man einfach mal guckt wie lange die Kaution gereicht hätte
oder das der Vermieter dann einfach Pech hat.
oder sollte es dann doch so sein, dass es die Erben ausbaden müssen und vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen müssen, da der Gesellschafter eh voll haftet. Und was wäre dann aber einer GmbH mit nur einem Gesellschaftler...
Über eine erleuchtende Antwort würde ich mich sehr freuen.