Sie haben nur die Möglichkeit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Die Mängel an der Wohnung bei Einzug hätten Sie im Einzugsprotokoll fixieren müssen.
Sie können jetzt nur beweisbar (Einschreiben) Ihren Vermieter unter Verzug setzen und nach erfolgloser Wartezeit die Miete mindern.
Anleitung zur Mietminderung finden Sie in diesem Lexikon:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm