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Alt 05.09.2011, 13:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Untermiete auf Zeit

Hallo,

dies ist kein Steuerforum, dennoch möchte ich mich mal an ein paar Aussagen diesbezüglich wagen:
Die Einnahmen sind einzig und allein beim Vermieter zu versteuern. Also nicht bei Ihrem Bekannten, sondern bei dessen Vermieter! Die Zahlungen der Mieter sind deren Kosten der Lebensführung. Also nicht steuerlich anrechenbar.

Da Ihr Bekannter auch nicht Eigentümer der Wohnung ist, macht dies Sinn, vor allem in Anbetracht der Doppelversteuerung der Mieteinnahmen durch den Vermieter und Ihren Bekannten im Zeitraum der Untervermietung!

Für eine rechtssichere Auskunft fragen Sie bitte einen Steuerberater!

Bei einer Nebenkostennachzahlung können Sie den zu zahlenden Betrag ja zwölfteln und dann Ihre Mietzeit gegenrechnen. Zusätzlich könnten die Witterungsverhältnisse während der Mietzeit mit Einfluss finden, was z.B. die Heizkosten angeht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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