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Alt 05.09.2011, 15:09
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand

Zitat:
In den folgenden Monaten kam nun immer wieder neue Schwierigkeiten hinzu.
So hart es klingen mag, persönliche Probleme ändern nichts an der Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung.

Zitat:
Kurzum bekamen wir Freitag die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Das ist sein gutes Recht, wenn er in dieser Situation die Notbremse zieht.

Zitat:
Können wir die Auszugsfrist verlängern, da ich hochschwanger bin.....mit einer Ratenzahlungsvereinbarung (sofern sich der Vermieter darauf einlässt)
Dazu muss und sollte man unbedingt das Gepräch mit dem Vermieter suchen. Dem wird es sicherlich auch besser gefallen, die Angelegenheit ließe sich ohne Gericht klären.

Zitat:
Kann man den Restforderungsbetrag im Nachhinein wegen dieser Mängel mindern?
Das sollten Sie in dieser Situation aber ganz schnell vergessen. Sie sind Bittsteller und sollten aus dem Grunde keine Forderungen stellen.

Und, fristlose Kündigung bedeutet nicht, dass Sie kein Dach mehr über dem Kopf haben. Bei Ihnen dürfte ein Härtefall vorliegen und bevor ein Gericht einen Auszug aus der Wohnung anordnet werden etliche Monate vergehen. Aber Sie sollten auch bedenken, dass dann noch zusätzliche Kosten auf Sie zurollen.
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