Hallo,
der Vermieter hat freie Hand seine Heizung auszutauschen - wann und wie er möchte.
Dennoch ist es wichtig, dass er sich an die Heizpflicht hält:
Heizpflicht Mietrecht
Dazu sollten Sie sich einmal im verlinkten Artikel informieren und ggf. über eine Mietminderung nachdenken, wenn die Mindesttemperaturen während der Umbauphase nicht erreicht werden.
Mietrecht Einfach