AW: Malen des Treppenhauses bei Auszug
Wenn Ihr Exvermieter nachweisen kann, dass die Schäden im Treppenhaus durch Ihren Ein/Auszug entstanden sind, dann sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Schäden müssen beweisbar durch Sie oder durch die Umzughelfer entstanden sein.
Darum sollten Sie auf entsprechende Beweise bestehen.
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