Zitat:
Für mich als Mieter lässt sich das nicht mehr zurückverfolgen, wer nun letztendlich die Fliesen verlegt hat.
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Das müssen Sie auch nicht. Anders als in der Bibel geschrieben, sind Sie für die Sünden (Fliesen) Ihrer Vormieter nicht haftbar zu machen. Etwas anderes würde sich ergeben, wenn diese Dinge im Übergabeprotokoll bei Einzug als Einbauten der Vormieter beschrieben sind, die dann bei Auszug entfernt werden müssten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...baupflicht.htm
Zitat:
Die Krönung war die Sache mit der Küchentür.
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Eine Türe, die nicht von Ihnen in den Keller verbracht wurde, geht Sie genau genommen nichts an. Entweder ist das Fehlen dieser Tür bei Einzug im Protokoll vermerkt, oder es finden sich Zeugen, die den Beweis antreten.