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Alt 13.09.2011, 20:31
Katy
Gast
 
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Standard Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein

Hallo zusammen,

ich bin zum 31.05 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nach mehrmaliger Aufforderung heute(!) nun meine Abrechnung bekommen. Die anderen Mieter im Haus hatten diese bereits Ende Juni.
Es gab keine Kautionszahlung bei meiner alten Wohnung und bei der Übergabe der Wohnung mit dem Vermieter auch kein Übergabeprotokoll! Er hatte aber nichts zu beanstanden.

In der Abrechnung von heute steht mir ein Guthaben von 229,--€ zu. Er schreibt aber darein: Siehe §8 Schönheitsreparaturen:unterlassene Schönheitsreparaturen(Türen und Fußleisten streichen, Wände und Decken tapezieren oder malern, Duschkabine reparieren, Fensterrahmen säubernusw.)
Weiter: Ausgleichsbetrag: Hier erwarte ich einen Vorschlag.


Dazu muß ich erzählen, daß in meinem Mietvertrag unter Punkt 8. starre Fristen für das Streichen bestehen und das ist meines Erachtens ungültig.Desweiteren war die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Ich habe zwischendrin auch gestrichen, allerdings nicht alle Räume, weil ich es nicht für notwendig hielt. Es gab nicht mal Ränder, als die Schränke abgerückt wurden. Die Duschkabine war defekt schon bei meinem Einzug vor Jahren, darauf habe ich den Vermieter mehrfach hingewiesen, ohne daß er gehandelt hat.
Die Fenster wurden regelmäßig geputzt, einschl. Rahmen und noch am Übergabetag habe ich alle Bohrlöcher zugemacht, geputzt, einschließlich Fenster und Treppenhaus.

Was soll ich machen, um an mein Geld zu kommen? Was kann ich in einen Brief schreiben?

Ich muß dazu sagen, daß er in all den Jahren gar nichts in der Wohnung oder dem Haus gemacht hat. Das Treppenhaus war in marodem Zustand mit hochklaffendem PVC-Boden und hätte auch mal gestrichen werden müssen..... Das ist wieder ein Vermieter, der alles vom Mieter verlangt, aber selbst auch nicht korrekt handelt. Ich hatte Nachbarn über mir, weswegen ich schließlich ausgezogen bin, die die Nacht zum Tag machten über Monate! Auch da hat er nichts gemacht, gibt es nicht auch eine Art Fürsorgepflicht des Vermieters???

Wie sieht denn meine Rechtslage aus? Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten und leider bin ich auch nicht im Rechtsschutz.

Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten und hoffe auf gute Tipps,

LG Katy



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Geändert von Katy (13.09.2011 um 20:32 Uhr) Grund: Flüchtigkeitsfehler
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