Zitat:
Dazu muß ich erzählen, daß in meinem Mietvertrag unter Punkt 8. starre Fristen für das Streichen bestehen und das ist meines Erachtens ungültig.
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So einfach ist der Unterschied zwischen einer starren und einer weichen Klausel nicht zu erkennen. Daher rate ich, diesen § 8 komplett hier einzustellen.
Zitat:
Die Duschkabine war defekt schon bei meinem Einzug vor Jahren, darauf habe ich den Vermieter mehrfach hingewiesen, ohne daß er gehandelt hat.
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Beweisbar schriftlich beim Einzug, oder nur mündlich?