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Alt 14.09.2011, 10:45
Katy
Gast
 
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Standard AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein

Hallo Regenmacher,

nun das mit der Duschkabine ist leider nur mündlich besprochen worden.


Zu §8:

Ich zitiere:
"Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen bzw. kleinen Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter die fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen. Die Fristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses. als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn-und Schlafräumen, Diele, Toilette alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre. Lackieren von Heizkörpern, Rohren, Innentüren, Fenstern, und Außentüren von innen alle 5 Jahre."


Weiter steht drin von kleinen Instandhaltungen, die bis zu einer Summe von 50,--€ zu übernehmen sind, Verpflichtungen besteht bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8 % der Jahresmiete.
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