Da muss ich Sie enttäuschen, denn dieser Fristenplan ist nicht starr.
Duch diese Begriffe:
als angemessene Zeitabstände gelten im allgemeinen:
wird auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abgezielt. Und den kann hier im Forum niemand beurteilen. Darum sollten Sie unbedingt Ihr weiteres Vorgehen mit einem Anwalt für Mietrecht absprechen. Entweder vor Ort oder Sie fragen einen Anwalt hier im Forum:
http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html