AW: Vermieter behält Betriebskostenguthaben ein
Hallo und erstmal danke!
Aber gerade dann kann auch nicht auf diese starren Fristen pochen, wenn sie nunmal nicht als solche gelten! Das heißt ja , wenn die Wohnung in gutem Zustand war und das war sie, ist auch ein Streichen nicht nötig. Zumal der neue Mieter es eh macht. Genau wie ich das in meiner neuen Wohnung auch getan habe. Muß auch dazu sagen, daß der Vermieter mir die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses nicht als renoviert übergeben hat! Dann würde ich es auch anders sehen und hätte diese komplett beim Auszug renovieren müssen.
Wie sieht es denn mit dem dreimonatem Festhalten der Abrechnung eigentlich aus?
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