Zitat:
Zitat von Regenmacher
Das darf man nicht nur, das muss man sogar dulden. Erst bei größeren Eingriffen in die Substanz des Hauses (Modernisierungsmaßnahmen mit anschließender Mieterhöhung), wenn auch der Mieter davon betroffen ist, muss eine rechtzeitige Information erfolgen.
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Da liegst du total falsch.......
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der Vermieter kann nicht einfach ohne Ankündigung eine Leiter an das angemietete Haus,
von der Terrasse aus,zum oberen Balkon eine Leiter anstellen und eine Reperatur vor nehnem.