AW: Änderungen zu bestehendem Mietvertrag
Bitte genau lesen, was ich gefragt habe. Zur sogenannten Netto(Kalt)miete bezahlt der Mieter die von Ihnen genannten Betriebs(Neben)kosten in Höhe von 100,- Euro, richtig?
Sind diese 100,- Euro eine monatliche Vorauszahlung und rechnen Sie diese Beträge 1x im Jahr mit einer Betriebs/Nebenkostenabrechnung ab?
Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass Sie die 100,- Euro als sogenannte Pauschale vereinbart haben. Ob Sie einen Einheits- oder egal wie mietvertrag haben ist zweitrangig. Diese Vereinbarung muss klar im Mietvertrag vereinbart sein.
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