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Alt 19.09.2011, 09:22
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kündigung durch Vermieter

Die Kündigung einer Wohnung muss immer beweisbar schriftlich erfolgen. In Ihrem Fall könnte man davon ausgehen, dass Ihre Vermieterin Eigenbedarf anmelden wird. Dieser Kündigungsgrund wird im Allgemeinen von den Gerichten als ausreichend betrachtet.

Da die kündigung Sie (noch) nicht erreicht hat, ist sie auch noch nicht gültig. Ihre Vermieterin hat jetzt die Möglichkeit die Kündigung zum 31.12.2011 auszusprechen. In dieser Zeit sollten Sie sich ernsthaft um eine neue Bleibe bemühen, denn eine Weigerung würde eine Räumungsklage bedeuten. Und die wird teuer für Sie.

Reden Sie mit der Vermieterin, ob es nicht einen gemeinsamen Weg gibt.

Lesen Sie bitte hier zum Thema Kündigung: BGB Mietrecht - Gesetz Mietrecht - Mietrechtsgesetz