AW: Kündigung durch Vermieter
Hallo,
die Härtefallregelungen, auf welche sich meine Vorrednerin in Ihrem Beitrag bezieht, gilt ausschliesslich für fristlose Kündigungen! Hier haben gewisse Menschen in ihren Lebensumständen das Recht die Frist zum Auszug zu verlängern, wenn ihnen eine erhebliche Härte durch diese fristlose Kündigung drohen sollte!
Wenn Sie also die Kündigung wegen Eigenbedarf (natürlich schriftlich) erhalten sollten, ist diese auch rechtswirksam.
Dass eine Räumungsklage seine Zeit braucht ist zwar richtig, aber es wird nicht nur teuer, sondern auch sehr unangenehm für Sie. Denn gegen eine ordnungsgemäße Kündigung kann auch kein Rechtsanwalt oder Mieterverein helfen, da die drei Monate eigentlich ausreichen sollten, um eine neue Wohnung zu finden!
Mietrecht Einfach
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