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Alt 20.09.2011, 08:37
uhecktor uhecktor ist offline
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Standard AW: Kündigung durch Vermieter

Nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter gegebenenfalls eine vergleichbare andere Wohnung aus ihrem Bestand anbieten, wenn während der Kündigungsfrist eine solche Wohnung frei wird. Geschieht dies nicht, muss der Mieter seine bisherige Wohnung nicht räumen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az.: VIII ZR 78/10)

Damit gab der BGH einem Ehepaar in Bonn recht. Die Vermieterin hatte die Wohnung im April 2008 wegen Eigenbedarfs zum 31. Januar 2009 gekündigt - die Tochter sollte mit Beginn ihres Studiums einen eigenen Hausstand gründen und die bisherige Mieterwohnung beziehen. Während dieser Frist wurde die Wohnung im Obergeschoss des Hauses frei. Diese Wohnung wurde neu vermietet, ohne die gekündigten Mieter zu informieren. Die weigerten sich daher, ihre Wohnung zu verlassen.