AW: außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Ihre Antwort.
"Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB). Das ist eine Generalklausel, der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, einzelne Kündigungsgründe genauer zu bezeichnen oder zu umschreiben. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsgefährdung. Sofern die weitere Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheut verbunden ist, berechtigt das den Mieter auch ohne Abmahnung des Vermieter zu einer sofortigen fristlosen Kündigung".
Selbst seine Frau hat sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass sie an Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme leidet und sie geht keiner Arbeit nach.
Ich denke, das ist Gesundheitsgefährdung ersten Grades.
|