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außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
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20.09.2011, 18:04
Regenmacher
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AW: außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Mieter
Was Ihr Hausarzt bescheinigt ist nicht das Papier wert. Sie brauchen bei dem Nachweis einer Gesundheitsgefährdung das Attest eines Amtsarztes (Gesundheitsamt). Nur das zählt.
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