Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag ist eine Klausel, die besagt, dass ich die Wohnung neuwertig übernommen habe und sie bei Auszug in diesem Zustand renoviert wieder übergeben soll. Nun hat mir der Hausmeister gesagt, dass es eine Änderung im Mietrecht gegeben habe, nach der man ausziehen könne, ohne renovieren zu müssen. Ich weiß jetzt nicht, was gilt: ist die Klausel bindend oder die neue Änderung? Und wenn ja, welchen § hat mein Hausmeister gemeint? Es wäre schön, wenn jemand eine Antwort hat.
Danke schon im Voraus.
Marienkäfer