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Alt 23.09.2011, 23:29
J.B. J.B. ist offline
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Registriert seit: 23.09.2011
Beiträge: 1
Standard Heizkosten und Betriebskosten Guthaben

Darf eine Hausverwaltung das Guthaben der Heiz u. Betriebskosten ohne Zustimmung des Mieters einfach Nutzen, um dessen Mietrückstand auszugleichen und wenn NEIN, worauf kann ich mich Beruffen z.B.: §§§§ oder Urteile vom Gericht.
Wer kann mir Helfen !!!



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