Heizkosten und Betriebskosten Guthaben
Darf eine Hausverwaltung das Guthaben der Heiz u. Betriebskosten ohne Zustimmung des Mieters einfach Nutzen, um dessen Mietrückstand auszugleichen und wenn NEIN, worauf kann ich mich Beruffen z.B.: §§§§ oder Urteile vom Gericht.
Wer kann mir Helfen !!!
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