Langfristiger Mietvertrag gültig?
Hallo, folgendes steht im Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird über die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, wird er nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist vom Mieter gekündigt verlängert er sich um weiter 5 Jahre. Nach diesen 5 Jahren wird er zu einem unbefristeten Mietvertrag mit jährlicher Verlängerung.
Die Fakten: Mietbeginn war 1.2006, es wurde in 2010 keine Kündigung ausgesprochen und der Vertrag verlängerte sich automatisch um weitere 5 Jahre.
Eigenbedarf wurde für die gesamte Mietdauer ausgeschlossen. Bei Verkauf des Hauses muß der Käufer den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
(so steht es im Vertrag)
Auf Grund der langfristigen Zusage und auch bisher sehr gutem Verhältnis zum Eigentümer haben wir eine Menge investiert wie z.B. Einbau einer Sauna, Überdachung der 20qm Terasse, Brunnenanlage zur Gartenbewässerung und viele Kleinigkeiten die auch zu einer Wertsteigerung des Hauses führten.
Nun meldet der Eigentümer (sehr vorsichtig) in Kürze Eigenbedarf an, da sein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte, er aber nur eine 63qm (??) Eigentumswohnung hat.
Gleichzeitig wird schriftlich eine Mieterhöhung von 80€ angekündigt (die jedoch Formfehler enthielt). Der Eigentümer wird die Formfehler beseitigen und wir werden auch dieser Mieterhöhung zustimmen, da sie immer noch unter dem Mietspiegel liegt.
Nun meine Frage: Die Gesetzgebung spricht in dem Zusammenhang nur von unbefristeten oder Zeitmietverträgen. Welche Regelung gilt denn nun für uns?
Bei einem befristeten Vertrag müssen doch Gründe angegeben werden, oder?
Gibt es Regelungen für "langfristige Verträge"?
Danke für Eure Hilfe
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