Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.09.2011, 10:07
Ditz Ditz ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2011
Beiträge: 1
Frage Langfristiger Mietvertrag gültig?

Hallo, folgendes steht im Mietvertrag:
Der Mietvertrag wird über die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen, wird er nicht 3 Monate vor Ablauf dieser Frist vom Mieter gekündigt verlängert er sich um weiter 5 Jahre. Nach diesen 5 Jahren wird er zu einem unbefristeten Mietvertrag mit jährlicher Verlängerung.
Die Fakten: Mietbeginn war 1.2006, es wurde in 2010 keine Kündigung ausgesprochen und der Vertrag verlängerte sich automatisch um weitere 5 Jahre.
Eigenbedarf wurde für die gesamte Mietdauer ausgeschlossen. Bei Verkauf des Hauses muß der Käufer den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
(so steht es im Vertrag)
Auf Grund der langfristigen Zusage und auch bisher sehr gutem Verhältnis zum Eigentümer haben wir eine Menge investiert wie z.B. Einbau einer Sauna, Überdachung der 20qm Terasse, Brunnenanlage zur Gartenbewässerung und viele Kleinigkeiten die auch zu einer Wertsteigerung des Hauses führten.
Nun meldet der Eigentümer (sehr vorsichtig) in Kürze Eigenbedarf an, da sein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte, er aber nur eine 63qm (??) Eigentumswohnung hat.
Gleichzeitig wird schriftlich eine Mieterhöhung von 80€ angekündigt (die jedoch Formfehler enthielt). Der Eigentümer wird die Formfehler beseitigen und wir werden auch dieser Mieterhöhung zustimmen, da sie immer noch unter dem Mietspiegel liegt.

Nun meine Frage: Die Gesetzgebung spricht in dem Zusammenhang nur von unbefristeten oder Zeitmietverträgen. Welche Regelung gilt denn nun für uns?
Bei einem befristeten Vertrag müssen doch Gründe angegeben werden, oder?
Gibt es Regelungen für "langfristige Verträge"?

Danke für Eure Hilfe



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen