Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 29.09.2011, 14:52
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Langfristiger Mietvertrag gültig?

Dieser Mietvertrag wäre z.B. vor 20 Jahren in dieser Form möglich gewesen. Seit 2001 gilt das neue Mietrecht und demnach sind solche Verlängerungen nicht mehr möglich.

Aber schon bei Abschluss des Vertrages in 2006 wäre dieser Vertrag nur als qualifizierter Mietvertrag gültig gewesen. Qualifiziert bedeutet, dass das Ende der Vertragslaufzeit durch ein besonderes Ereignis wie Eigenbedarf, Abriss des Hauses oder Verkauf der Wohnung feststeht. Dieses scheint aber in Ihrem Vertrag nicht genannt worden sein.

So wie es aussieht haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag, den Sie jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen können, Ihr Vermieter aber nur mit wichtigem Grund (Eigenbedarf durch dieTochter). Bei über 5 jähriger Mietzeit betrüge die Frist 6 Monate.

Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

Wegen der getätigten Investitionen sollten Sie sich beizeiten von einem Anwalt beraten lassen.
Mit Zitat antworten