Hallo,
hier erhalten Sie noch zusätzliche Informationen in unserem Mietrecht Portal zum mündlichen Vertrag:
Der mündliche Mietvertrag - neues Mietrecht einfach erklärt
Das Problem bei Ihnen ist, dass Sie sich über die Miethöhe nicht einig sind. Somit erscheint dieser Vertrag als nichtig oder zumindest nur schwer anfechtbar!
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