Der Vermieter muß nicht die Frist von 3 Monaten einhalten. Er kann Ihnen zu jeden Termin (Monatsende) kündigen, wenn die Mindestmietzeit eingehalten wird. In diesen Fall waren es halt 4 Monate. Alles korrekt. Sie könnten diese 4 Monate mit einer eigenen Kündigung von 3 Monaten unterlaufen; bringt aber wohl nun nichts mehr.
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