Hallo Ihr Lieben,
in meiner letzten Frage zum Thema Testament und Erbvertrag habt ihr sicher lesen können, dass ich mich gerne zum Thema der Erbauseinandersetzung mit der Ehefrau informieren möchte.
Auch wenn ich sie meine Herzdame nenne ... es ist leider doch ein wenig anders, als es den Anschein erweckt. Also nehmen wir mal an ich würde meine Ehefrau enterben: welcher Pflichtteil steht ihr zu?
Denn laut deutschem Gesetz geht es ja nicht wirkich jemanden zu enterben, der entweder direkter Nachkomme ist oder Lebenspartner.
Wäre klasse, wenn ihr auch hierfür eine Antwort habt
Andy