Hallo Hazilinde,
ich glaube, eine fristlose Kündigung nach
§ 569 BGB Absatz 1 könnte möglich sein, ich bin jedoch nicht befugt dies zu beurteilen. Dies sollte ein Anwalt machen.
Mit der Kündigungsfrist ist Ihr Vermieter jedoch auf dem Holzweg. Ihre Frist beträgt immer drei Monate. Die neue Monate würden für eine Kündigung von Vermieterseite aus gelten zum Schutz des Mieters.
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