AW: Langfristiger Mietvertrag gültig?
@peryair
Bevor man antwortet, sollte man die Frage etwas genauer lesen. Hier wird nicht von einem möglichen Nachmieter, sondern von einem Eigenbedarf des Vermieters gesprochen.
Und ein Anwalt ist ratsam, der wird sich mit den Dingen, die da heißen "auf Treu und Glauben" besser auskennen als ein Forum.
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