Hier muss unterschieden werden zwischen den Schönheitsreparaturen, die per Vertrag auf den Mieter übertragen werden können. In Ihrem Fall scheint die Klausel zur Endrenovierung ungültig zu sein, da sie nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abgestellt ist.
Unzulässige Endrenovierungsklausel im Mietvertrag
Der Ersatz des Duschkopfes ist eine andere Sache und zählt zu den Kleinreparaturen, die in Ihrem Mietvertrag sicherlich auch vereinbart sind.