AW: Streichen bei Auszug?
1. Ohne den genauen Wortlaut der Renovierungsklausel zu kennen, wäre jede Antwort Gklücksache.
2. Was in den Jahren vor Ihrem Einzug in der Wohnung (nicht) gemacht wurde, ist irrelevant. Dafür gibt es ein Protokoll, das man beim Einzug schreibt, aus dem dann hervorginge, in welchem Zustand die Wohnung ist.
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