Da nach einer solchen Maßnahme die Miete um 11% der für diese Wohnung aufgewendeten Kosten betragen darf, spielt es keine Rolle, wann der Rest des hauses gedämmt wird.
Ihr Vermieter muss Ihnen aber genau vorrechnen, was die Dämmung gekostet hat.
Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung