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Alt 08.10.2011, 17:34
Kirchenmaus0815 Kirchenmaus0815 ist offline
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Standard Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche

Hallo liebe User,
ich "kämpfe" seid längeren mit einer maroden Wasseramatur an der Spüle in meiner Küche. Der Mangel stellte sich zuerst durch leichten Wasseraustritt am Verbindungsstück zwischen Hahn und Mischbatterie dar. Da es sich um einen küchenüblichen Schwenkhahn handelt, war diese "Problemzone" im Laufe der Jahre Gebrauchsbelastungen weiterhin ausgesetzt. Aus Tröpfeln wurde Laufen welches irgendwann durch einen Riss an der ersten Hahnbeuge verstärkt wurde.

Da ja nun das Auswechseln eines Wasserhahns keine Raketenwissenschaft darstellt, und mein Mietvertrag mit der übliche Übernahmeklausel bei Kleinreperaturen ausgestattet ist, bin ich das Problem zuerst in Eigeninitiative angegangen. Somit erstand ich einen neuen Schwenkwasserhahn (Kostenpunkt 25€) und brachte diesen an die Amatur an. Schon bei dieser "Installation" stellte sich herraus, daß es um das Gewinde der Mischbatterie ebenfalls nicht gut bestellt ist. Mit viel Fluchen ließ sich der neue Hahn zumindest soweit anschliessen, daß der Wasseraustritt an der Schnittstelle vorrübergehen passè war.

Doch wehrte die Freude nicht lange, das alte Problem tat wieder auf. Nach Abschrauben des Hahns konnte ich einen gerissenen Dichtungsring ausmachen. Auch den Wechsel dieses nahm ich selbst vor (aus Zeitgründen bezog ich zähneknirschend ein überteuertes "Sortiement" für 5€).

Leider ist durch meine Eigenbemühungen das Gewinde der Mischbatterie zum Hahn selbst wohl den Weg allen irdischen gegangen und läßt sich nun überhaupt nicht mehr so anziehen (überdreht ab einen gewissen Punkt), daß die Stelle keine Wasseraustritt hat.

Nach meinen Erfahrungen mit dem Hahn, habe ich nun einen gewissen Respekt vor dem selbstständigen Austausch der Mischbatterie. Wenn dabei zB. das Gewinde der Wasserleitung genauso marode ist und ich mir mit meinen Halbwissen einen Küchenspringbrunnen verschaffe, der nur durch den Hauptwasserhahn zu stoppen wäre, hätte ich bis zur Reparatur in der ganzen Wohnung kein Wasser mehr. Ein Umstand den ich gern vermeiden würde. Nun bin ich finanziell nicht auf Rosen gebettet, und möchte nun lieber einen Fachbetrieb einschalten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1.) Zählen meine bisher erbrachten 30€ in die 75€ Grenze, die laut meinem Mietvertrag bei Kleinrepraturen von mir zu leisten sind, oder würde der Wechsel der Mischbatterie durch einen Fachbetrieb seperat betrachtet werden?

2.) Ist diese 75€ Klausel als Selbstbeteiligung zu betrachten, oder muss der Vermieter, sobald die Rechnung 75€ übersteigt den vollen Betrag übernehmen?

3.) Kann mir meine Eigenbemühung (bin ja kein Fachbetrieb) so ausgelegt werden, daß ich jetzt Ursache des Problems bin und gar die Übernahme der vollen Reparatur aufgebrummt werden?

Ich würde mich freuen, wenn ich nicht ganz so unwissend in das Telefonat mit meiner Hausverwaltung gehen müsste. Deswegen schon mal danke im vorraus für hilfreiche Hinweise.



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