Hallo,
zu Ihrer ersten Frage:
also in der Regel gelten diese 75 Euro pro Reparatur und es wird zusätzlich ein Höchstbetrag im Mietvertrag geregelt. Dies kann z.B. 8 Prozent der Jahresnettomiete sein oder ein Betrag von 200 Euro.
In diesem Artikel finden Sie im dritten Absatz noch einige Informationen zu den Kleinreparaturen:
Mietrecht: Kleinreparaturen und Reparaturen
zu Ihrer zweiten Frage:
Sobald diese Rechnung 75 Euro übersteigt wäre sie somit vom Vermieter zu tragen.
Können Sie dafür verantwortlich gemacht werden?
Wenn Sie diese Reparaturen vorgenommen haben, ohne die Zustimmung des Vermieters eingeholt zu haben oder dem Handwerker und Fachmann auffallen sollte, dass nicht fachgerecht gearbeitet wurde, was auf Ihre Tätigkeiten an der Einrichtung zurückzuführen wäre, dann ist es durchaus möglich, dass der Vermieter Sie für den Schaden versucht zur Rechenschaft zu ziehen.
Dennoch sollten Sie das Risiko eingehen. Es schient ja keine andere Möglichkeit zu geben. Nicht dass Sie Ihre Küche wirklich zu einem Naturbad umfunktionieren!
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen,
Mietrecht Einfach