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Alt 10.10.2011, 15:48
Kirchenmaus0815 Kirchenmaus0815 ist offline
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Standard AW: Wasserhahn und Mischbatterie - Reparatur Küche

Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Allerdings war der Kern von Frage 1 spezifischer. Nämlich ob die schon von mir erbrachten 30€ für die Reparatur geltend machbar sind.

Fall 1: Der Batteriewechsel kostet über 75€ und ist vom Vermieter zu tragen.
Fall 2: Der Batteriewechsel kostet weniger als 45€ und würde trotz meiner schon geleisteten Eigenbemühungen zur Beseitigung dieses Problems (30€) in der Summe nicht die 75€ übersteigen und ist somit von mir zu leisten.

Diese beiden Fälle sind somit klar, aber was wäre in dem Fall:

Fall 3: Der Batteriewechsel kostest zB. 60€. Wäre einzeln betrachtet zwar <75€. In der Summe hätte es aber insgesamt 90€ gekostet das Problem Wasseraustritt zwischen Hahn und Batterie zu beseitigen.

Muss ich nun beide oder gar keine der beiden Rechnungen tragen?
Falls meine Eigenbemühungen mir zum geldwerten Nachteil gereichen, wäre ja dann der Umkehrschluss, daß es pfiffiger wäre den alten gerissenen Hahn wieder anzubringen, um sicher zu stellen, daß die Rechnung 75€ überschreitet.

Eigentlich würde mir diese Maßnahme nicht behagen, andereseits nur deswegen zahlen zu müssen, weil ich bemüht war die Kosten durch Eigeninitiative gering zu halten, entspräche auch nicht meiner Vorstellung von "Gerechtigkeit".

Die Folge wäre letztendlich, zukunftig selbst kleinere Probleme nur noch kostenintensiv durch Handwerker beseitigen zu lassen um gesichert die 75€ zu überschreiten. Das kann ja eigentlich nicht Sinn der Sache sein.

Schonmal danke im vorraus.
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