AW: keine Nebenkostenabrechnung
1. Was ist denn überhaupt im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart? Ist dort von einer Kalt(Netto)miete plus Betriebskostenvorauszahlung die Rede?
2. Ist im Mietvertrag angegeben, welcher Zeitraum für die Abrechnung gilt? Meist ist es das Kalenderjahr, muss aber nicht sein. Auf jeden Fall muss dieser Zeitraum 1 Jahr betragen. Danach hat der VM wiederum ein Jahr Zeit, um Ihnen die Abrechnung zu übergeben.
3. Lässt der VM den Zeitraum von einem Jahr verstreichen, ohne eine Abrechnung zu erstellen, müssen Sie eine Nachforderung nicht mehr bezahlen. Eine Gutschrift zu Ihren Gunsten verjährt jedoch erst nach 3 Jahren.
4. Um Ihre Forderung durchzusetzen werden Sie wohl einen Anwalt beauftragen müssen.
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