AW: Fristlose Kündigung durch Vermieter per E-Mail
Kündigungen von Wohnraum müssen immer schriftlich, d.h. mit einer Originalunterschrift, ausgesprochen werden. Da bei einem eMail oder auch Fax keine Unterschrift vorliegt ist diese Kündigung ungültig und gleichzeitig der Witz der Woche.
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