AW: Badsanierung
Hallo kisabe,
wenn das Bad bereits bei Einzug schon so war und mit dem Vermieter keine Regelungen bzgl. einer Erneuerung oder Sanierung getroffen wurden, dann gilt hier leider der Leitsatz: "Gemietet wie gesehen".
Die Erneuerung des Bades liegt somit im Ermessen des Vermieters.
Mietrecht Einfach
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