AW: Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
Eine Betriebskostenabrechnung muss immer für 12 Monate erstellt werden, das kann das Kalenjahr sein, muss es aber nicht. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Wenn ein Mieter aber zu einem anderen Zeitpunkt als der Abrechnungszeitraum ein- oder auszieht, dürfen sie anteilmäßig nur die Monate berechnen, in denen er in der Wohnung wohnt.
Wie man das berechnet, muss ich doch wohl nicht vormachen, oder? Ihre nächste Frage sollten Sie aber in einem speziellen Vermieterforum stellen. Dort können Sie lesen und lernen, wie solche Dinge zu handhaben sind.
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