AW: Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
Ich verstehe in dieser Lage auch die Haltung des Mieterbundes nicht.
Wie mein Vorredner schon sagte ist der Vermieter verpflichtet über 12 Monate abzurechenen, dies kann jedoch im Jahr des Einzugs oder Auszugs variieren, da hier der tatsächliche Verbrauch monatsgenau abgerechnet werden muss.
Sie sollten also den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010 (wenn ich richtig gerechnet habe und das der Tag des Auszugs ist) bedenkenlos geltend machen können.
Mietrecht Einfach
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