Zitat:
Soviel ich jetzt gelesen hatte, ist es mein gutes Recht die Unterlagen zu verlagen, aber auf meiner Suche nach dem Gesetz danach (Mietrecht) habe ich nichts gefunden. Kann mir da jemand hier weiterhelfen? Wo das im Gesetzbuch steht, das sie verpflichtet ist, mir Kopien auszuhändigen, auf verlangen!?
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Da haben Sie aber ganz falsch gelesen, denn dieses Gesetz werden Sie nicht finden, weil es das nicht gibt. Sie haben einzig das Recht, Einblick in die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Üblich sind dazu die gängigen Geschäftszeiten in den Räumen des Vermieters. Machen Sie einen Termin aus, an dem Sie dann Fotos der betreffenden Rechnungen machen können.
Laut Gesetz hat die Miete spätestens am dritten Werktag auf dem Konto des Vermieters einzugehen. Andere Zahlungstermine hätten schriftllich fixiert werden müssen.
Aber wann haben Sie denn die Betriebskostenabrechnung für 2009 erhalten? Für diesen Zeitraum ist die Zeit (12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeittraums) längst vorbei.