Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 24.10.2011, 14:01
steffi1410 steffi1410 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 1
Standard Reparatur-/ und Malerkosten nach Auszug - Einbehalten der Kaution

Hallo,
ich habe meine Kündigung ordnugsgemäß gekündigt und auch mit dem Vermieter über Mängel u Schäden gesprochen. Hier wurde mündlich vereinbart, dass die Wände so in Ordnung seien (waren weiß, also farblos) und die Übergabe mit dem Nachmieter in Ordnung wäre, wenn dieser einverstanden sei.

Der Vermieter war bei der Wohnungsübergabe nicht anwesend, Nachmieter bestätigte mündlich, dass die Wände so ok wären... Putzfrau war als "Vertretung" des Vermieters anwesend, welche sich nicht festlegte (Sie sagte "das wäre noch mit dem Vermieter zu klären")´

An den Wänden hingen Regale und Bilder, diese dadurch entstandenen Löcher wurden überspachtelt und diese Stellen mit weißer Farbe geweisst.

im Mietvertrag steht ein Satz "Die Wohnräume sind weiß gestrichen zu übergeben" - sie wurden eben nur teilweise von mir geweisst.

Nun behält der Vermieter einen Teil der Kaution für sog. "Malerkosten" ein. (Nur ein Teilbetrag wurde mir überwiesen).

Auch 50Euro für die Reparatur einer Badfliese wurden einbehalten (1 Bodenfliese im Bad wurde von mir beschädigt, auch hierzu wurde mündlich vereinbart, dass es in Ordnung sei und keine Kosten mehr anfallen würden, da ich bereits nach der Übergabe 50Euro an die Putzfrau für Reinigungsarbeiten überwiesen hatte).

Natürlich liegt nichts schriftlich vor.

Sind diese 2 einbehalte der Kaution gültig? und wie soll ich weiter vor gehen? ich dachte an einen Brief mit Rückforderung der eingehaltenen Kaution.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen