AW: Nebenkostenabrechnung für 20 Monate / Mietminderung
Sie haben doch schon selbst heraus gefunden, dass Ihr Ex-Vermieter den Zeitrahmen für die Abrechnung der Betriebskosten überspannt hat. Weisen Sie diese Abrechnung zurück, dann wird Ihr Ex-Vermieter eine korrekte erstellen, die dann den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2010 enthalten wird. Für diese Abrechnung hat er dann Zeit bis zum 31.12.2011.
Für eine Abrechnung der Kosten aus diesem Jahr kann er noch keine Abrechnung erstellen, denn es fehlen mit Sicherheit noch Rechnungen der Versorger und Behörden, um eine korrekte Abrechnung zu schreiben.
Für die Abrechnung aus diesem Jahr kann er sich dann wieder Zeit bis zum 31.12.2012 lassen.
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