AW: Kündigung durch Mieter - Gastronomie
Die Überschrift "Mietrecht" bezieht sich auf Wohnungs- nicht auf Gewerbemietverhältnisse. Nur bei Wohnungen hat der Gesetzgeber strenge Regeln aufgestellt, bei der Vermietung von Gewerberäumen und den damit verbundenen Problemen ist ein Anwalt die einzige Lösung.
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