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Alt 28.10.2011, 18:15
ejoeggl ejoeggl ist offline
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Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 2
Standard Zugang zu Wohn- und Kelleräumen während üblicher Firmenzeiten

Hallo,

habe jetzt das "halbe" Forum durchfostet, aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wir wohnen bei einer großen Wohngesellschaft im Großraum Frankfurt. Das Haus besteht aus drei zusammenhängenden Hochhäusern (bis 8. Stock), was natürlich einiges an Arbeit und Verpflichtungen für den Vermieter bedeutet. Ich möchte hier auch nicht über die Gesellschaft herfallen.

Da wir jetzt ca. drei Jahre hier wohnen und wir ingesamt schon mindestens 15 Urlaubstage für Firmen geopfert habe, teilweise in "Eigennutz", teilweise für die Allgemeinheit (wegen neuer Kabelanlage z.B.), habe wir eigentlich genug.

Jetzt soll in den Kellerräumen wegen Brandschutz, was natürlich wichtig ist, in einzelnen Kellern irgendwelche Sachen installiert werden.

Da wir aber auch Wertsachen dort lagern und wir jetzt nicht unbedingt andere Mieter mit dem Öffnen und Schliessen unseres Kellers beauftragen wollen, meine Frage:

Steht es uns zu, mit den entsprechenden Firmen einen Termin nach Feirabend zu vereinbaren? Dies würde ca. 16:15 bedeuten. Also, ob es uns rechtlich zusteht, oder ob wir generell den Zugang zu dem rechtzeitig angekündigten Termin zu gewährleisten habe.

Danke erstmal im Voraus.

Gruß Jens



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