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Alt 05.11.2011, 04:07
LarryX LarryX ist offline
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Standard Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??

Habe jüngst einen echt sehr umfangreichen Formularvertrag einer Hausverwaltung mit diversen Überraschungsklauseln und Vorschriften unterschrieben. Lacht mich aus, aber vor der Unterschrift habe ich aus bestimmten Gründen keine Besichtigung gemacht, auch weil das Angebot im Internet bei Immobilienscout bildlich und textlich viel versprach, was aber dann bei einer späteren Besichtigung nicht zutraf. Im Angebot stand auch nicht, dass die Küche völlig leer war, ohne Herd und Spüle. Nur ein Bild, doch ich nahm es nicht ernst. Ich fragte erst nach der Unterschrift.

Außerdem stand da, dass in den Schlafzimmern Teppichboden wäre. Es war aber dann nur Lineolium drin.

Habe vor Unterschrift den Vertrag zwar gelesen, doch wohl nicht genau genug. Im Mietvertrag las ich - zu spät, nach Unterschrift - ganz unten den Satz: "Der Mietvertrag wird mindstens für ein Jahr geschlossen." Ich meine, dass diese Klausel so auf jeden Fall unwirksam ist, oder? Es muß doch klar für beide Seiten ein Verzicht (bis 4 jahre) formuliert sein? Und vor allem war nie Seitens der Verwaltung die Rede davon, wurde nie erwähnt. Die Klausel wurde verheimlicht und mir untergeschoben.
Es sind noch etliche andere mieterfeindliche Klauseln drin, etwa die frühere Schönheitsreparaturklausel, die gerichtlich ungültig ist inzwischen. Außerdem, dass die Kaution bei Bedarf, wenn es der Vermieter für begründet hält, von diesem für Ausbesserungen etc. verbraucht werden kann und vom Mieter aufgestockt werden muß.

Bei der Besichtigung waren die Heizungen alle eingeschaltet und aufgedreht, doch sie blieben sämtlich kalt. Die Briefkästen und Namensschilder an der Tür waren teilweise völlig verwarlost und ohne Namen. Es hatte den insgesamt den Anschein, dass nur zwei bis drei Mieter hier wohnten, obwohl gesagt wurde, es wären sechs Parteien. Der Hof war ungepflegt und vermüllt. Es wurde ausgeplappert, das erfuhr ich, dass über mir die Nichte der Vermieterin wohnte, obwohl vorher keine Rede von Verwandschaft war sondern normalen Mietern. Das Angebot war so aufgemacht, dass man annehmen mußte, es wäre ein gepflegtes Objekt mit seriösen Mietern (ein altes Gutshaus in Mecklenburg: "Wohnen nach Gutsherrenart" hieß es! Der Eindruck im Angebot war mit Fotos und Aufmachung/Text nur darauf getrimmt, dass es wirklich als ein sehr gepflegtes Objekt schien.
Ja man kann fast lachen, ein tolles Erlebnis, wie im Film, und der dicke Formularvertrag hat noch einige andere unmögliche Klauseln auf Lager.

Ich habe den Vertrag jetzt schriftlich angefochten, allerdings habe ich die Formulierung "arglistige Täuschung" noch nicht gebraucht. Hoffe auf Einigung. Was meint ihr hier, hat einer schon mal Ähnliches erlebt und Erfahrungen, oder soll ich den Vertrag besser fristlos kündigen? Habe gelesen, dass die fristlose Kündigung auch bei gleichzeitiger Anfechtung möglich ist und rechtens ist. Der "Vertrag" ist so mieterfeindlich und einige Dinge sind wissentlich ja verschwiegen worden und dann noch die klar unzulässigen Klauseln, dass ich meine, er ist unwirksam? Zum Schluß muß ich erwähnen, dass eine Übergabe außer den Zählerständen der Aggregate noch nicht erfolgt ist und ich auch die Schlüssel erst nach Zahlung der gesamten Kaution erhalten soll. Einzugstermin und Übergabe sollte eigentlich Ende November sein, der Vertrag läuft ab 01.12.2011



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Geändert von LarryX (05.11.2011 um 04:16 Uhr)
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