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Alt 05.11.2011, 16:08
LarryX LarryX ist offline
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Standard AW: Anfechtung oder fristlose Kündigung, was kann ich tun ??

Danke zunächst für die klare Aufklärung von Regenmacher. Bleiben zwei wichtige Fragen:
1. Kann ich denn generell eine normale (dreimonatige) Kündigung bereits aussprechen vor dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn und und gilt/läuft die Frist bereits, bevor ich eingezogen bin? Der Mietbeginn war zum 01.12.11 vertraglich vereinbart und wenn dann die Kündigung erfolgt wäre, wäre sie zum 28. Februar wirksam geworden. Ich hätte also bereits vor Beginn kündigen können, also bis zum 3. November zum 31.01.11 (Das wußte ich nicht - ist das wirklich sicher?)

2. Was ist mit der eingefügten Klausel "Der Mietvertrag wird mindstens für ein Jahr geschlossen." Die ist doch ungültig, oder? Muß es nicht so sein dass da zumindest stehen müßte, dass beide Parteien vereinbaren, für die Dauer von ... (max. 4) Jahren auf das gegenseitige ordentliche Kündigungsrecht zu verzichten?

Wäre nett, auf die beiden Fragen noch mal eine klare Antwort zu erhalten. Grüße
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